Nachvertragliche Wettbewerbsverbote für Geschäftsführer und Vorstände
In vielen Verträgen von Geschäftsführern und Vorständen finden sich nachvertragliche Wettbewerbsverbote, die es dem Geschäftsführer oder Vorstand untersagen in einem gewissen Zeitraum nach dem Ende des Dienstverhältnisses Wettbewerb zu betreiben.