Voraussetzungen und Reichweite der Entlastung eines Geschäftsführers

Im Rahmen der Inanspruchnahme von Geschäftsführern wird oft eine beschlossene Entlastung des Geschäftsführers als Ausschluss eines Schadensersatzanspruches vorgebracht.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 29.06.2022 (Az.: 7 U 60/21) entschieden, dass sich die nach § 46 Nr. 5 GmbHG zu beschließende Entlastung des Geschäftsführers, die Schadensersatzansprüche gegen ihn ausschließt, inhaltlich lediglich auf alle diejenigen Geschäftsvorgänge bezieht, die für die Gesellschafter bei sorgfältiger Prüfung aufgrund der ihnen vorgelegten Unterlagen erkennbar waren. Keine Entlastungswirkung tritt hingegen ein, wenn der Geschäftsführer Informationen verschleiere.

Wir beraten Sie bei der Inanspruchnahme von Organmitgliedern als auch bei der Abwehr solcher Ansprüche gerne.