Schadensersatz bei unterbliebener Zielvereinbarung

Mit Urteil vom 17.12.2020 hat das Bundesarbeitsgericht (Az.: 8 AZR 149/20) entschieden, dass ein schuldhafter Verstoß eines Arbeitgebers gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele zu vereinbaren, an deren Erreichen eine Bonuszahlung geknüpft ist, einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung begründen kann.

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