Nachvertragliche Wettbewerbsverbote für Geschäftsführer und Vorstände
In vielen Verträgen von Geschäftsführern und Vorständen finden sich nachvertragliche Wettbewerbsverbote, die es dem Geschäftsführer oder Vorstand untersagen in einem gewissen Zeitraum nach dem Ende des Dienstverhältnisses Wettbewerb zu betreiben. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist wirksam, wenn es für das Unternehmen sachlich, räumlich und zeitlich notwendig ist. In den letzten Jahren mehren sich Entscheidungen von Oberlandesgerichten, die nachvertragliche Wettbewerbsverbote von Geschäftsführern für unwirksam erklären.
Wir stehen Ihnen für Fragen im Zusammenhang mit nachvertraglichen Wettbewerbsverboten gerne zur Verfügung.