MoPeG ist seit 1. Januar 2024 in Kraft

Seit 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Mit dem MoPeG wurde das Personengesellschaftsrecht umfassend überarbeitet. Ein Großteil des Personengesellschaftsrechts ist auch nach dem Inkrafttreten des MoPeG dispositiv; eine Anpassung von bestehenden Gesellschaftsverträgen kann jedoch erforderlich oder zweckmäßig sein. Auch das neu geschaffene Gesellschaftsregister oder die Orientierung der Beteiligungsverhältnisse nach den Beiträgen schaffen beispielsweise neue Möglichkeiten für die GbR.

Wir stehen Ihnen für Fragen im Zusammenhang mit Personengesellschaften, aber selbstverständlich auch im Zusammenhang mit Kapitalgesellschaften, gerne zur Verfügung.