Im Rahmen der Inanspruchnahme von Geschäftsführern wird oft eine beschlossene Entlastung des Geschäftsführers als Ausschluss eines Schadensersatzanspruches vorgebracht.
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 29.06.2022 (Az.: 7 U 60/21) entschieden,