GmbH-Gründung digital

Eine GmbH „digital“, also ohne direkte Anwesenheit eines Beteiligten in einem Notariat, zu gründen, ist bisher nicht möglich.

Die Bundesregierung hat jedoch am 10. Februar 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) (DiRUG) vorgelegt, um die Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 80; nachfolgend „DigRL“) umzusetzen. Die Bundesregierung hat mit Erklärung gegenüber der Europäischen Kommission vom 27. Oktober 2020 von der Verlängerungsoption gemäß Artikel 2 Absatz 3 DigRL zur Verlängerung der Umsetzungsfrist um ein Jahr Gebrauch gemacht, so dass die Umsetzung nunmehr in Deutschland bis zum 1. August 2022 erfolgen muss.

Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem eine Online-Gründung einer GmbH im Rahmen von Bargründungen und somit die die Beurkundung von Willenserklärungen und die Beglaubigung von qualifizierten elektronischen Signaturen im Wege notarieller Online-Verfahren vor. Die Bundesregierung geht in ihrer Begründung von einer angenommenen Fallzahl von 7.800 Online-Gründungen pro Jahr aus.

Sollten Sie eine GmbH oder eine andere Gesellschaft gründen wollen, wir beraten Sie gerne.