Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Am 14. Juni 2021 wurde das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) erlassen und am 17.06.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Neben Regelungen zur Erleichterung von Betriebsratsgründungen und -wahlen, zur Vereinfachung der digitalen Betriebsratsarbeit wurden insbesondere Regelungen zur Mitbestimmung bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG), die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird, sowie Unterrichtungs- und Beratungsrechte bei dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in das Betriebsverfassungsgesetz eingefügt.

Zudem wurden durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz auch Änderungen bei der Gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen von Home-Office und bei sonstiger mobiler Arbeit eingefügt, um eine Gleichbehandlung von Versicherungsschutz bei der Ausübung von Tätigkeiten im Home-Office zu erreichen.

Wir stehen Ihnen für Fragen im Rahmen von Betriebsratswahlen oder der Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen gerne zur Verfügung.