Unsere wesentlichen Tätigkeitsbereiche im Immobilienrecht sind
- Immobilientransaktionen
- Mietrecht (Wohnungs- und Gewerbemietrecht)
- Bauträgerrecht
- Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten mit einem Bestand mehrerer Immobilien, Anlageimmobilien, einzelnen Gewerbe- oder Projektimmobilien und Betriebsstandorten. Bei der Immobilientransaktion (Erwerb, Verkauf, Anmietung, Vermietung) analysieren und bewerten wir rechtliche Risiken und erstellen individuelle Verträge zur Umsetzung der wirtschaftlichen Ziele.
Unsere Beratungs- und Vertretungstätigkeit umfasst insbesondere: Beratung und Vertretung bei Immobilienkäufen und –verkäufen, Due Diligence für Käufer und Verkäufer, Facility-Management, Contracting, Immobilienleasing, Erbbaurecht, Gestaltung und Verhandlung von Gewerbe- und Wohnungsmietverträgen, Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht sowie die bundesweite Vertretung in gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Grundstücken, Wohnungseigentum und Immobilien.
Im Baurecht sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig
- Bauvertragsrecht
- Bauprozesse / Mängelprozesse
- Architekten- und Ingenieurrecht, Projektsteuerung
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei Vertragsgestaltung, Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement im privaten Baurecht sowie in gerichtlichen Verfahren (Bauprozesse).
Unsere anwaltliche Tätigkeit im Baurecht umfasst insbesondere: Bau-, Nachunternehmer-, Generalunternehmer-, Generalübernehmer-, Projektsteuerungs-, Architekten-, Ingenieur- und Wartungsverträge, Nachtragsprüfung und –durchsetzung, Unterstützung in Verhandlungen, Geltendmachung und Durchsetzung von Vergütungs-, Verzugs- und Schadenersatzansprüchen im Baubereich, sowie die Abwehr solcher Ansprüche.
