Handels- und Gesellschaftsrecht
- Handelsrechtliche Verträge
- Gründung und Umwandlung von Gesellschaften
- Gesellschaftsverträge und Satzungen
- Kapitalmaßnahmen
- M&A
- Gesellschafter- und Gesellschaftsstreitigkeiten
- Formwechsel von Gesellschaften
Die Bereiche Handels- und Gesellschaftsrecht gehören schon seit Jahrzehnten zu den Tätigkeitsfeldern unserer Sozietät. Sowohl im Handelsrecht, als auch im Gesellschaftsrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich.
Im Bereich Handelsrecht umfasst unsere anwaltliche Tätigkeit insbesondere die Prüfung, Überarbeitung und Neugestaltung von Verträgen, die Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, die Geltendmachung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten wir Gesellschafter, Geschäftsführer und Organe sämtlicher Gesellschafts- und Rechtsformen sowie Unternehmen und Gesellschaften. Unsere Tätigkeit umfasst dabei insbesondere Gründung und Umwandlung von Gesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH, AG, SE und auch Stiftungen), Prüfung und Änderung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen, Durchführung von Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen, Kauf und Verkauf von Beteiligungen und Unternehmen, sowie die generelle Beratung und Betreuung im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft. Des Weiteren beraten und vertreten wir in sämtlichen Fragen der Organhaftung, Gesellschafter- und Gesellschaftsstreitigkeiten (unter anderem Anfechtungsklagen und Nichtigkeitsklagen).
Die umfassende Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit dem Sozietätsrecht der Anwälte gehört ebenfalls zu unserem Tätigkeitsfeld.
Ferner übernehmen wir für unsere Mandanten die Beratung, Betreuung sowie die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen.
