Kanzleigeschichte

Der 1903 ge­bo­re­ne Gründer der Kanzlei, Dr. Gerhart F. Rothe, trat am 1. April 1933 in die Sozietät seines Vaters, des Rechtsanwalts und Notars Dr. Friedrich Rothe, in Berlin ein. Beide konnten sich mit der fast gleichzeitig erfolgenden Macht­er­grei­fung der Na­tio­nal­so­zia­lis­ten nicht anfreunden. Dr. Gerhart F. Rothe zog sich daher bereits im Juni 1933 wieder aus der freien Berufsausübung zurück und ging als Syndikus zu einer vorwiegend für ausländische Man­dan­ten tätigen privaten Treu­hand­ge­sell­schaft in Berlin, blieb aber gleich­wohl (unbehelligt) formell als Anwalt zugelassen.

Nach dem Ende des II. Weltkriegs, 1948, konnte Dr. Gerhart F. Rothe, po­li­tisch unbelastet, als einer der ersten Rechtsanwälte in München seine Kanzlei eröffnen und kam rasch zu Ansehen. Seine jahre­lange Tätigkeit als Syndikus der Deutschen Kre­dit­si­che­rungs-AG und die dabei ge­won­ne­nen Auslandserfahrungen ver­hal­fen ihm zu nationalen und internationalen Mandaten auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Ge­sell­schafts­rechts, in späteren Jahren ins­be­son­de­re auch auf dem Gebiet des Urheber- und Filmrechts.

1967 fand Dr. Gerhart F. Rothe in Erhard Senninger einen bleibenden Partner. 1968 kam Dr. Eberhard Kollmar hinzu, mit dem Erhard Senninger bereits von 1965 bis 1967 in einer angesehenen Münchner Kanzlei zusammengearbeitet hatte. Der 1933 geborene, ebenfalls aus einer Anwaltsfamilie stammende Erhard Senninger (Vater und Großvater waren Anwälte in Passau) setzte sich intensiv für die Belange der deutschen Anwaltschaft ein. 1988 wurde er zum Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins gewählt. In dieser Eigenschaft kümmerte er sich insbesondere um die zahlreichen Probleme in Verbindung mit der deutschen Wiedervereinigung, was ihm nach allgemeiner Auffassung glänzend gelang.

Mit Dr. Eberhard Kollmar als Senior wird die Kanzlei seit dem Tod von Dr. Gerhard F. Rothe und Erhard Senninger in der 1948 begründeten Tradition weitergeführt, verstärkt durch die gezielte Aufnahme jüngerer Partner. Um den Generationenwechsel zu do­ku­men­tie­ren, erfolgte Anfang des Jahres 2010 die Umbenennung von Rothe, Senninger & Kollmar in Kollmar, Deby & Sinz, verbunden mit der Umwandlung der Kanzlei in eine Rechtsanwalts­gesellschaft mbH.

Nach dem Ausscheiden von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eberhard Kollmar nach über 50 Anwaltsjahren wird die Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Dr. Gerhard B. Sinz weitergeführt.