Notar- und Anwaltshaftung
Im Bereich der Notarhaftung haben wir uns auf die gerichtliche Vertretung von Notarinnen und Notaren im Auftrag der hinter diesen stehenden Berufshaftpflichtversicherer spezialisiert.
Für Anwaltskanzleien sind wir im Sozietäts- und Haftungsrecht beratend tätig und unterstützen Kolleginnen und Kollegen insbesondere bezüglich der Begrenzung ihrer Haftungsrisiken durch Vertragsgestaltung, Haftungsbeschränkungsvereinbarungen und Rechtsformwahl.
