Unsere wesentlichen Tätigkeitsbereiche im Immobilienrecht sind

  • Immobilientransaktionen
  • Mietrecht (Wohnungs- und Gewerbemietrecht)
  • Bauträgerrecht
  • Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten mit einem Bestand mehrerer Immobilien, Anlageimmobilien, einzelnen Gewerbe- oder Projektimmobilien und Betriebsstandorten. Bei der Immobilientransaktion (Erwerb, Verkauf, Anmietung, Vermietung) analysieren und bewerten wir rechtliche Risiken und erstellen individuelle Verträge zur Umsetzung der wirtschaftlichen Ziele.

Unsere Beratungs- und Vertretungstätigkeit umfasst insbesondere: Beratung und Vertretung bei Immobilienkäufen und –verkäufen, Due Diligence für Käufer und Verkäufer, Facility-Management, Contracting, Immobilienleasing, Erb­bau­recht, Gestaltung und Verhandlung von Gewerbe- und Wohnungsmietverträgen, Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht sowie die bundesweite Vertretung in gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Grundstücken, Wohnungseigentum und Immobilien.

Im Baurecht sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig

  • Bauvertragsrecht
  • Bauprozesse / Mängelprozesse
  • Architekten- und Ingenieurrecht, Projektsteuerung

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei Ver­trags­ge­stal­tung, Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement im privaten Baurecht sowie in gerichtlichen Verfahren (Bauprozesse).

Unsere anwaltliche Tätigkeit im Baurecht umfasst insbesondere: Bau-, Nachunternehmer-, Generalunternehmer-, Generalübernehmer-, Projektsteuerungs-, Architekten-, Ingenieur- und Wartungsverträge, Nachtragsprüfung und –durchsetzung, Unterstützung in Verhandlungen, Geltendmachung und Durchsetzung von Vergütungs-, Verzugs- und Schadenersatzansprüchen im Baubereich, sowie die Abwehr solcher Ansprüche.